Geplante Änderung der Beitragsstruktur

Aktuell enthält der Grundbeitrag einen Anteil, der dem Hauptverein für die Querschnittsaufgaben zur Verfügung steht, zudem aber auch einen Anteil, der an die Abteilungen des Mitglieds weitergeleitet wird. Ist ein Mitglied in mehreren Abteilungen aktiv, wird dieser abteilungsbezogene Anteil noch einmal auf alle betroffenen Abteilungen aufgeteilt. Dieses recht spezielle Modell soll für die Zukunft abgelöst werden. Zukünftig soll es einen einheitlichen Verwaltungsbeitrag je Mitglied geben, der ausschließlich für die gemeinschaftlichen Querschnittskosten und die allgemeine Verwaltung des Vereins genutzt wird.

Aktuell enthält der Grundbeitrag einen Anteil, der dem Hauptverein für die Querschnittsaufgaben zur Verfügung steht, zudem aber auch einen Anteil, der an die Abteilungen des Mitglieds weitergeleitet wird. Ist ein Mitglied in mehreren Abteilungen aktiv, wird dieser abteilungsbezogene Anteil noch einmal auf alle betroffenen Abteilungen aufgeteilt. Dieses recht spezielle Modell soll für die Zukunft abgelöst werden. Zukünftig soll es einen einheitlichen Verwaltungsbeitrag je Mitglied geben, der ausschließlich für die gemeinschaftlichen Querschnittskosten und die allgemeine Verwaltung des Vereins genutzt wird.

Dieser Beitrag soll für alle aktiven Mitglieder ohne Behinderung gleich hoch sein, unabhängig vom Status des Mitglieds (Kind, Jugendlicher, Erwachsener). Für Familien mit 4 oder mehr Mitgliedern wird der Verwaltungsbeitrag für 3 Köpfe berechnet. Zudem gibt es separate Verwaltungsbeiträge für passive Mitglieder und Mitglieder der Abteilung für Sportler/innen mit Behinderung. Der Verwaltungsbeitrag wird von den Abteilungsbeiträgen strikt getrennt. Bei dem bisherigen Beitragsmodell gibt es noch einige Abteilungen, die keinen Abteilungsbeitrag erheben. Da nach dem neuen Modell die Abteilungsanteile aus dem bisherigen Grundbeitrag entfallen, werden auch diese Abteilungen nach Umstellung des Modells einen Abteilungsbeitrag festlegen müssen. Sollte die Jahreshauptversammlung 2019 dem Vorschlag zustimmen, werden alle Abteilungen ihre Abteilungsbeiträge im Nachgang daher neu kalkulieren. Die neue Struktur soll dann zum 01.01.2020 greifen.

Im Zuge dieser Anpassungen soll eine weitere Veränderung vorgenommen werden. Im bisherigen Grundbeitrag ist aktuell ein Sockelbetrag von ursprünglich 8.000 € enthalten, der für eine anteilige Begleichung der Sportstättennutzungsgebühren nach einem solidarischen Prinzip genutzt wurde. Bei Einführung des Sportstättennutzungsgebühren war es Ziel dieses Beitragsanteils eine übermäßige Belastung kleinerer Abteilungen solidarisch abzumildern. Die Sportstättennutzungsgebühren können für jede Abteilung inzwischen gut abgeschätzt werden, sodass dieser Anteil aus dem Grundbeitrag bzw. dem zukünftigen Verwaltungsbeitrag herausgelöst werden soll. Jede Abteilung wird dann zukünftig verursachungsgerecht ihre Sportstättennutzungsgebühren selber tragen. Zusammengefasst hätte das neue Modell folgende wesentliche Vor- und Nachteile:

Vorteile:

  • Vereinfachung des Beitragsmodells (erleichtert die Einführung und Nutzung von neuer moderner Standardsoftware für Mitgliederverwaltung und Beitragserhebung)
  • Der Verwaltungsbeitrag kann separat angepasst werden, ohne dass diese Anpassung mittelbare Wirkungen auf die Abteilungen hat
  • Mehr Transparenz aufgrund der verursachungsgerechten Kostenzuordnung

Nachteile:

  • Mitglieder, die in mehreren Abteilungen aktiv Sport machen und die Abteilungsangebote nutzen, werden unter sonst gleichen Umständen perspektivisch einen höheren Gesamtbeitrag leisten müssen
  • Solidarfaktor bei den Sportstättennutzungsgebühren wird aufgehoben

Der Versammlung werden am 24.05.2019 folgende jährliche Verwaltungsbeiträge zur Abstimmung vorgelegt:

Kinder bis 14 Jahre:   54,00 € ​(4,50 € mtl.)
Jugendliche:​   54,00 €​​ (4,50 € mtl.)
Schüler/Studenten:​   54,00 €​​ (4,50 € mtl.)
Erwachsene:​   54,00 €​​ (4,50 € mtl.)
Familien: 162,00 €​ (13,50 € mtl.)
Menschen mit geistiger Behinderung​:   13,50 €​​ (1,125 € mtl.)
Passive Mitglieder​​​:   27,00 € ​​(2,25 € mtl.)