Infos zur Mitgliedschaft
Wichtige Informationen zur Mitgliedschaft und Datenschutz
(Stand: 01.01.2020)
Anerkennung der Vereinssatzung
Die Anerkennung der aktuell gültigen Vereinssatzung der TuRa Elsen ist maßgeblich für die Mitgliedschaft in der TuRa Elsen. Bereits mit unterschriebenem Aufnahmeantrag an die TuRa Elsen akzeptiert der Antragsteller bzw. dessen gesetzlicher Vertreter die jeweils gültige Vereinssatzung der TuRa Elsen im vollen Umfang.
Antrag auf Mitgliedschaft in der TuRa Elsen
Der Antrag auf Mitgliedschaft hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Aufnahmeanträge sind nur mit dem entsprechenden Antragsformular der TuRa Elsen oder über das Online-Anmeldeverfahren der TuRa Elsen möglich (Mitgliedschaft → Online-Formulare "Antrag auf Mitgliedschaft").
Änderung der Abteilungszugehörigkeit
Sofern ein Mitglied die Aufnahme in eine zweite oder dritte Abteilung der TuRa Elsen wünscht, ist dies nur mit dem vorgegebenen TuRa-Formular "Veränderungsmitteilung" möglich (siehe TuRa-Homepage www.tura-elsen.de, Service Online-Formulare "Mitgliedsdaten aktualisieren"). Sofern technisch verfügbar kann die Aufnahme in eine weitere Abteilung an gleicher Stelle auch online erfolgen.
Eine Aufnahme in den Verein bzw. in die neue Abteilung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Abteilung möglich, in die man aufgenommen werden möchte. Kontaktdaten zu den Abteilungsverantwortlichen sind auf der TuRa-Homepage unter Sportangebot oder in der Geschäftsstelle der TuRa Elsen verfügbar.
Mitteilungspflichten des Mitglieds bzw. dessen gesetzlichen Vertreters bei Veränderung der persönlichen Mitgliedsdaten
Mit Aufnahme in den Verein werden für die ordnungsgemäße Verwaltung der Mitgliedschaft alle im Aufnahmeantrag mitgeteilten persönlichen Daten in der EDV erfasst. Treten bei den persönlichen Daten der Mitglieder Veränderungen ein, z.B. Namensänderung, Wohnortwechsel, Änderung des Sorgerechts, etc., ist das Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter verpflichtet, die Mitgliederverwaltung der TuRa Elsen, Am Mühlenteich 12, 33106 Paderborn, umgehend schriftlich darüber zu informieren, z.B. per E-Mail: oder online über die TuRaHomepage unter Mitgliedschaft → Online-Formulare "Mitgliedsdaten aktualisieren".
Bei Änderung der Kontoverbindung ist der TuRa Elsen schriftlich ein neues SEPA-Lastschriftmandat mit eigenhändiger Unterschrift zu erteilen. Ein formgerechter Vordruck ist in der TuRa-Geschäftsstelle oder auf der TuRa-Hompage unter Mitgliedschaft → Online-Formulare "Mitgliedsdaten aktualisieren" erhältlich. Sofern technisch verfügbar, kann an gleicher Stelle auch online ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.
Datenschutzerklärung zum Umgang mit Mitgliedsdaten
Die mit Aufnahmeantrag mitgeteilten persönlichen Daten des Antragstellers und zukünftigen Mitglieds werden von der TuRa Elsen entsprechend der gültigen DS-GVO NRW (Datenschutz-Grundverordnung) ausschließlich zur Vertragserfüllung zwischen dem Mitglied bzw. dessen gesetzlichen Vertretern und der TuRa Elsen und/oder zur Wahrnehmung berechtigter Vereinsinteressen verarbeitet. Das Gleiche gilt für die Verarbeitung von Personenbildnissen von Vereinsmitgliedern.
Eine Weitergabe an außenstehende Dritte erfolgt nur zum Zwecke der Informationspflicht des Vereins an sportliche Dachverbände, zu Versicherungszwecken der Vereinsmitglieder innerhalb des Sportbetriebes, zur Datenabsicherung durch zertifizierte IT-Dienstleister, an Veranstalter sportlicher Wettkämpfe zur Erstellung von Teilnehmer- und Siegerlisten, für die Erlangung von Spielerberechtigungen, zum Zwecke der Veröffentlichung von Wettkampfergebnissen oder sportlichen Erfolgen während der sportlichen Veranstaltungen und/oder in den für den Verein relevanten öffentlichen Medien.
Der Umfang der Weitergabe von persönlichen Daten und Personenbildnisse an außenstehende Dritte wie zuvor aufgeführt, beschränkt sich dabei auf das jeweilig erforderliche Mindestmaß. Sofern ein Mitglied die Veröffentlichung seines Personenbildnisses in den vereinsrelevanten Medien (z.B. TuRa-Rückblick, TuRa-Chronik, TuRa-Homepage, Elsener Nachrichten, Tageszeitung) generell ablehnt, ist dies der TuRa-Geschäftsstelle frühzeitig schriftlich mitzuteilen.
Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass jedes Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter jederzeit folgende Rechte zur Verarbeitung der persönlichen Daten und Personenbildnisse gegenüber dem Verein geltend machen kann:
Das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DS-GVO) / Das Recht auf Berichtigung (Artikel 15 DS-GVO) / Das Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden", Artikel 17 DS-GVO) / Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO) / Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO) / Das Widerspruchsrecht (Artikel 21 DS-GVO).
Entsprechende Gesuche sind schriftlich an die Geschäftsstelle der TuRa Elsen zu richten.
Hinweis: Für Besucher der Webseiten der TuRa Elsen e.V. (www.tura-elsen.de) gelten erweiterte Datenschutzbestimmungen, die auf jeder TuRa-Webseite in der Fußnote nachzulesen sind.
Kündigung u. Kündigungsfristen
Die Mitgliedschaft kann halbjährlich zum 30.06. oder 31.12. mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum jeweiligen Halbjahresende gekündigt werden. Ausnahme Kündigungsfrist: Die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung kann nur zum 31.12. gekündigt werden. Auch hier gilt die 4-wöchige Kündigungsfrist.
Bei Abteilungswechseln innerhalb der TuRa kann auf Antrag des Mitglieds die reguläre Kündigungsfrist zur Abmeldung von der vorherigen Abteilung entfallen, sofern der Abteilungswechsel rechtzeitig vor Ablauf des maßgeblichen Termins (30.06. oder 31.12.) angezeigt wird. Die Kündigungsfrist für die Tennis-Abteilung (vier Wochen zum 31.12.) bleibt davon unberührt.
Die Kündigung ist schriftlich per Brief direkt an die Geschäftsstelle der TuRa Elsen zu senden (ordentliche Kündigung). Sofern technisch verfügbar, kann auch über die TuRa Homepage (Service Online-Formulare "Kündigung der Mitgliedschaft") gekündigt werden. Kann die TuRa-Geschäftsstelle im Falle eines Falles den Eingang einer ordentlichen Kündigung nicht bestätigen, hat ausschließlich das Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter nachzuweisen, dass eine Kündigung von ihm verfasst und ordnungsgemäß an die TuRa-Geschäftsstelle versendet wurde.
Kündigungen über Dritte wie z. B. Abteilungsleiter, Trainer oder Übungsleiter sind keine ordentlichen Kündigungen und können allein schon aus organisatorischen Gründen in keinem Fall berücksichtigt werden.
Aufnahmeantrag für ein minderjähriges Kind und damit verbundene Konsequenzen
Sofern beide Elternteile des minderjährigen Kindes sorgeberechtigt sind, müssen beide Elternteile dem Aufnahmeantrag zustimmen und diesen unterschreiben. Beide sorgeberechtigten Elternteile verpflichten sich durch ihre geleistete Unterschrift, unabhängig von dem im Aufnahmeantrag aufgeführten beitragszahlenden Kontoinhabers, zur Sicherstellung der regulären Beitragszahlungen. Diese Verpflichtung bleibt über das Erwachsenwerden des Kindes hinaus bestehen, sofern an die TuRa-Geschäftsstelle keine anderslautende schriftliche Mitteilung ergeht. Zudem gilt zu beachten, dass die Vereinszugehörigkeit des als minderjährig angemeldeten Kindes über das 18. Lebensjahr hinaus bestehen bleibt, sofern keine ordentliche Kündigung erfolgt.
Mahnwesen
Die TuRa-Elsen wird nicht gezahlte oder nicht per Lastschriftverfahren einziehbare fällige Mitgliedsbeiträge konsequent anmahnen und zusätzlich Mahngebühren erheben. Erfolgt auch nach dritter Anmahnung keine Beitragszahlung, droht dem Mitglied der Ausschluss aus dem Verein. Zudem behält die TuRa Elsen sich vor, für säumige Beitragszahler das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Alle Kosten, die der TuRa Elsen durch das Mahnverfahren entstehen, gehen zu Lasten des säumigen Beitragszahlers. Aber soweit muss es ja nicht kommen! Die Mitgliederverwaltung steht für frühzeitige Rücksprachen und Klärungen des Sachverhaltes gern zur Verfügung.
Einladungen zu Versammlungen
Die Jahreshauptversammlung der TuRa Elsen findet einmal jährlich in der ersten Jahreshälfte statt. Alle TuRa-Mitglieder ab 16 Jahre werden hierzu schriftlich eingeladen. Bekommt ein Mitglied keine postalische Einladung, liegt es daran, dass seine persönlichen Adressdaten in der Mitgliederdatei veraltet sind und die Einladung postalisch nicht zugestellt werden konnte. Gesetzliche Vertreter von Minderjährigen werden nicht automatisch eingeladen, da sie keine Vereinsmitglieder sind. Möchten gesetzliche Vertreter von Minderjährigen trotzdem an der Jahreshauptversammlung teilnehmen, können sie dies in der Geschäftsstelle formlos beantragen. Ein Stimmrecht steht Nichtmitgliedern auf der Jahreshauptversammlung nicht zu.
Die Abteilungsversammlungen finden generell ebenfalls einmal jährlich statt. Hierzu laden die Abteilungsvorstände schriftlich ein. Ab welchem Alter die Abteilungen ihre Mitglieder einladen, obliegt der Entscheidung der Abteilungsvorstände. Auch hier gilt, dass nur diejenigen eine postalische Einladung erhalten können, deren Adressdaten in der Mitgliederdatei aktuell sind.
Gratulation zu 'runden' Geburtstagen
Das Gratulieren zu 'runden' Geburtstagen von Mitgliedern obliegt den Abteilungsvorständen. Jeder Abteilung bleibt freigestellt, ob und ab welchem Alter Gratulationen an ihre Mitglieder ausgesprochen werden.
Öffnungszeiten und Kontakt TuRa Elsen Geschäftsstelle
Die TuRa Geschäftsstelle ist an folgenden Tagen geöffnet:
- Dienstags 09:00 - 11:30 Uhr
- Mittwochs 09:00 - 11:30 und 15:00 - 18:00 Uhr
- Donnerstags 15:00 - 18:00 Uhr
Während der Schulferien und an Feiertagen ist die Geschäftsstelle geschlossen.
Adresse und Telefonnummer
TuRa Elsen e.V., Am Mühlenteich 12, 33106 Paderborn-Elsen
Tel.: 0525469233
Die Geschäftsstelle befindet sich in der ersten Etage.
TuRa-Homepage: www.tura-elsen.de
Sportmanager u. Leitung Geschäftsstelle
Kai Kittler
E-Mail:
Geschäftsstelle allgemein
E-Mail:
Mahnwesen
Karin Tünsmeyer
E-Mail:
oder persönlich vor Ort mittwochs von 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt Abteilungsvorstände, Trainer und Übungsleiter
Siehe TuRa-Homepage www.tura-elsen.de "Sportangebote"
TuRa Elsen 1894/1911 e. V.
Der geschäftsführende Vorstand