TuRa Elsen 1894/1911 e.V.

Mitgliedschaft

Infos zur Mitgliedschaft - Jahresbeiträge - Online-Formulare

Mitgliedschaft bei der TuRa

Infos zur Mitgliedschaft
Jahresbeiträge/Ermäßigungen
Online-Formulare

Wichtige Informationen zur Mitgliedschaft und Datenschutz

(Stand: 01.01.2020)

Anerkennung der Vereinssatzung

Die Anerkennung der aktuell gültigen Vereinssatzung der TuRa Elsen ist maßgeblich für die Mitgliedschaft in der TuRa Elsen. Bereits mit unterschriebenem Aufnahmeantrag an die TuRa Elsen akzeptiert der Antragsteller bzw. dessen gesetzlicher Vertreter die jeweils gültige Vereinssatzung der TuRa Elsen im vollen Umfang.

Antrag auf Mitgliedschaft in der TuRa Elsen

Der Antrag auf Mitgliedschaft hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Aufnahmeanträge sind nur mit dem entsprechenden Antragsformular der TuRa Elsen oder über das Online-Anmeldeverfahren der TuRa Elsen möglich (Mitgliedschaft → Online-Formulare "Antrag auf Mitgliedschaft").

Änderung der Abteilungszugehörigkeit

Sofern ein Mitglied die Aufnahme in eine zweite oder dritte Abteilung der TuRa Elsen wünscht, ist dies nur mit dem vorgegebenen TuRa-Formular "Veränderungsmitteilung" möglich (siehe TuRa-Homepage www.tura-elsen.de, Service Online-Formulare "Mitgliedsdaten aktualisieren"). Sofern technisch verfügbar kann die Aufnahme in eine weitere Abteilung an gleicher Stelle auch online erfolgen.

Eine Aufnahme in den Verein bzw. in die neue Abteilung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Abteilung möglich, in die man aufgenommen werden möchte. Kontaktdaten zu den Abteilungsverantwortlichen sind auf der TuRa-Homepage unter Abteilungen oder in der Geschäftsstelle der TuRa Elsen verfügbar.

Mitteilungspflichten des Mitglieds bzw. dessen gesetzlichen Vertreters bei Veränderung der persönlichen Mitgliedsdaten

Mit Aufnahme in den Verein werden für die ordnungsgemäße Verwaltung der Mitgliedschaft alle im Aufnahmeantrag mitgeteilten persönlichen Daten in der EDV erfasst. Treten bei den persönlichen Daten der Mitglieder Veränderungen ein, z.B. Namensänderung, Wohnortwechsel, Änderung des Sorgerechts, etc., ist das Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter verpflichtet, die Mitgliederverwaltung der TuRa Elsen, Am Mühlenteich 12, 33106 Paderborn, umgehend schriftlich darüber zu informieren, z.B. per E-Mail: oder online über die TuRaHomepage unter Mitgliedschaft → Online-Formulare "Mitgliedsdaten aktualisieren".

Bei Änderung der Kontoverbindung ist der TuRa Elsen schriftlich ein neues SEPA-Lastschriftmandat mit eigenhändiger Unterschrift zu erteilen. Ein formgerechter Vordruck ist in der TuRa-Geschäftsstelle oder auf der TuRa-Hompage unter Mitgliedschaft → Online-Formulare "Mitgliedsdaten aktualisieren" erhältlich. Sofern technisch verfügbar, kann an gleicher Stelle auch online ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.

Datenschutzerklärung zum Umgang mit Mitgliedsdaten

Die mit Aufnahmeantrag mitgeteilten persönlichen Daten des Antragstellers und zukünftigen Mitglieds werden von der TuRa Elsen entsprechend der gültigen DS-GVO NRW (Datenschutz-Grundverordnung) ausschließlich zur Vertragserfüllung zwischen dem Mitglied bzw. dessen gesetzlichen Vertretern und der TuRa Elsen und/oder zur Wahrnehmung berechtigter Vereinsinteressen verarbeitet. Das Gleiche gilt für die Verarbeitung von Personenbildnissen von Vereinsmitgliedern.

Eine Weitergabe an außenstehende Dritte erfolgt nur zum Zwecke der Informationspflicht des Vereins an sportliche Dachverbände, zu Versicherungszwecken der Vereinsmitglieder innerhalb des Sportbetriebes, zur Datenabsicherung durch zertifizierte IT-Dienstleister, an Veranstalter sportlicher Wettkämpfe zur Erstellung von Teilnehmer- und Siegerlisten, für die Erlangung von Spielerberechtigungen, zum Zwecke der Veröffentlichung von Wettkampfergebnissen oder sportlichen Erfolgen während der sportlichen Veranstaltungen und/oder in den für den Verein relevanten öffentlichen Medien.

Der Umfang der Weitergabe von persönlichen Daten und Personenbildnisse an außenstehende Dritte wie zuvor aufgeführt, beschränkt sich dabei auf das jeweilig erforderliche Mindestmaß. Sofern ein Mitglied die Veröffentlichung seines Personenbildnisses in den vereinsrelevanten Medien (z.B. TuRa-Rückblick, TuRa-Chronik, TuRa-Homepage, Elsener Nachrichten, Tageszeitung) generell ablehnt, ist dies der TuRa-Geschäftsstelle frühzeitig schriftlich mitzuteilen.

Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass jedes Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter jederzeit folgende Rechte zur Verarbeitung der persönlichen Daten und Personenbildnisse gegenüber dem Verein geltend machen kann:
Das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DS-GVO) / Das Recht auf Berichtigung (Artikel 15 DS-GVO) / Das Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden", Artikel 17 DS-GVO) / Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO) / Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO) / Das Widerspruchsrecht (Artikel 21 DS-GVO).
Entsprechende Gesuche sind schriftlich an die Geschäftsstelle der TuRa Elsen zu richten.

Hinweis: Für Besucher der Webseiten der TuRa Elsen e.V. (www.tura-elsen.de) gelten erweiterte Datenschutzbestimmungen, die auf jeder TuRa-Webseite in der Fußnote nachzulesen sind.

Kündigung u. Kündigungsfristen

Die Mitgliedschaft kann halbjährlich zum 30.06. oder 31.12. mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum jeweiligen Halbjahresende gekündigt werden. Ausnahme Kündigungsfrist: Die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung kann nur zum 31.12. gekündigt werden. Auch hier gilt die 4-wöchige Kündigungsfrist.

Bei Abteilungswechseln innerhalb der TuRa kann auf Antrag des Mitglieds die reguläre Kündigungsfrist zur Abmeldung von der vorherigen Abteilung entfallen, sofern der Abteilungswechsel rechtzeitig vor Ablauf des maßgeblichen Termins (30.06. oder 31.12.) angezeigt wird. Die Kündigungsfrist für die Tennis-Abteilung (vier Wochen zum 31.12.) bleibt davon unberührt.

Die Kündigung ist schriftlich per Brief direkt an die Geschäftsstelle der TuRa Elsen zu senden (ordentliche Kündigung). Sofern technisch verfügbar, kann auch über die TuRa Homepage (Service Online-Formulare "Kündigung der Mitgliedschaft") gekündigt werden. Kann die TuRa Geschäftsstelle im Falle eines Falles den Eingang einer ordentlichen Kündigung nicht bestätigen, hat ausschließlich das Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter nachzuweisen, dass eine Kündigung von ihm verfasst und ordnungsgemäß an die TuRa-Geschäftsstelle versendet wurde.

Kündigungen über Dritte wie z. B. Abteilungsleiter, Trainer oder Übungsleiter sind keine ordentlichen Kündigungen und können allein schon aus organisatorischen Gründen in keinem Fall berücksichtigt werden.

Aufnahmeantrag für ein minderjähriges Kind und damit verbundene Konsequenzen

Sofern beide Elternteile des minderjährigen Kindes sorgeberechtigt sind, müssen beide Elternteile dem Aufnahmeantrag zustimmen und diesen unterschreiben. Beide sorgeberechtigten Elternteile verpflichten sich durch ihre geleistete Unterschrift, unabhängig von dem im Aufnahmeantrag aufgeführten beitragszahlenden Kontoinhabers, zur Sicherstellung der regulären Beitragszahlungen. Diese Verpflichtung bleibt über das Erwachsenwerden des Kindes hinaus bestehen, sofern an die TuRa-Geschäftsstelle keine anderslautende schriftliche Mitteilung ergeht. Zudem gilt zu beachten, dass die Vereinszugehörigkeit des als minderjährig angemeldeten Kindes über das 18. Lebensjahr hinaus bestehen bleibt, sofern keine ordentliche Kündigung erfolgt.

Mahnwesen

Die TuRa Elsen wird nicht gezahlte oder nicht per Lastschriftverfahren einziehbare fällige Mitgliedsbeiträge konsequent anmahnen und zusätzlich Mahngebühren erheben. Erfolgt auch nach dritter Anmahnung keine Beitragszahlung, droht dem Mitglied der Ausschluss aus dem Verein. Zudem behält die TuRa Elsen sich vor, für säumige Beitragszahler das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Alle Kosten, die der TuRa Elsen durch das Mahnverfahren entstehen, gehen zu Lasten des säumigen Beitragszahlers. Aber soweit muss es ja nicht kommen! Die Mitgliederverwaltung steht für frühzeitige Rücksprachen und Klärungen des Sachverhaltes gern zur Verfügung.

Einladungen zu Versammlungen

Die Jahreshauptversammlung der TuRa Elsen findet einmal jährlich in der ersten Jahreshälfte statt.  Alle TuRa-Mitglieder ab 16 Jahre werden hierzu schriftlich eingeladen. Bekommt ein Mitglied keine postalische Einladung, liegt es daran, dass seine persönlichen Adressdaten in der Mitgliederdatei veraltet sind und die Einladung postalisch nicht zugestellt werden konnte.  Gesetzliche Vertreter von Minderjährigen werden nicht automatisch eingeladen, da sie keine Vereinsmitglieder sind. Möchten gesetzliche Vertreter von Minderjährigen trotzdem an der Jahreshauptversammlung teilnehmen, können sie dies in der Geschäftsstelle formlos beantragen. Ein Stimmrecht steht Nichtmitgliedern auf der Jahreshauptversammlung nicht zu.

Die Abteilungsversammlungen finden generell ebenfalls einmal jährlich statt. Hierzu laden die Abteilungsleiter schriftlich ein. Ab welchem Alter die Abteilungen ihre Mitglieder einladen, obliegt der Entscheidung der Abteilungsleitung. Auch hier gilt, dass nur diejenigen eine postalische Einladung erhalten können, deren Adressdaten in der Mitgliederdatei aktuell sind.

Gratulation zu 'runden' Geburtstagen

Das Gratulieren zu 'runden' Geburtstagen von Mitgliedern obliegt der Abteilungsleitung. Jeder Abteilung bleibt freigestellt, ob und ab welchem Alter Gratulationen an ihre Mitglieder ausgesprochen werden.

Öffnungszeiten und Kontakt TuRa Elsen Geschäftsstelle

Die TuRa Geschäftsstelle ist an folgenden Tagen geöffnet:

  • Mittwoch        09:00 - 11:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr

Während der Schulferien und an Feiertagen ist die Geschäftsstelle geschlossen.

Adresse und Telefonnummer

TuRa Elsen e.V., Am Mühlenteich 12, 33106 Paderborn-Elsen

Tel.: 0525469233

Die Geschäftsstelle befindet sich in der ersten Etage.

Sportmanager u. Leitung Geschäftsstelle

Kai Kittler   

E-Mail:

Geschäftsstelle allgemein

E-Mail:

Mitgliederverwaltung

E-Mail:

Mahnwesen

Anna Wegener

E-Mail:

Kontakt Abteilungsleiter, Trainer und Übungsleiter

Siehe TuRa-Homepage www.tura-elsen.de "Abteilungen"

TuRa Elsen 1894/1911 e. V.
Der geschäftsführende Vorstand

Beitragstabelle als PDF-Datei >>

Erläuterungen

Die TuRa Elsen unterscheidet bei der Bemessung der Höhe der Jahresbeiträge grundsätzlich nach Alter des Mitglieds und dessen aktiver oder passiver Mitgliedschaft.

Die Jahresbeiträge setzen sich aus dem Grundbeitrag für die Mitgliedschaft in der TuRa Elsen und dem sogenannten Abteilungsbeitrag zusammen.  Der Grundbeitrag ist für jedes Mitglied gleich. Die Höhe der Abteilungsbeiträge variiert je nach Vorgabe durch die Abteilungsvorstände.

Beitragsrelevante Altersstufen für den Grundbeitrag

0-14 Jahre  Mitgliedsbeitrag Kinder
15-18 Jahre  Mitgliedsbeitrag Jugendliche
ab 19 Jahre  Mitgliedsbeitrag Erwachsene

Beitragsrelevante Altersstufen für den Abteilungsbeitrag

Die beitragsrelevanten Altersstufen für den Abteilungsbeitrag können von den beitragsrelevanten Altersstufen für den Grundbeitrag abweichen.  Siehe hierzu die aktuell gültige Beitragstabelle.

Aufnahmegebühr

Je nach Vorgabe durch die Abteilungsvorstände kann für die Aufnahme in eine Abteilung eine einmalig zu zahlende Aufnahmegebühr erhoben werden.  Siehe hierzu die aktuelle Beitragstabelle am Anfang dieses Dokumentes.

Beitragseinzug

Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist nur durch SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Der Beitragseinzug erfolgt entweder als Jahresbeitrag zum 15.02. jeden Jahres oder als Halbjahresbeitrag zum 15.02. und 15.08. jeden Jahres.  Ob ein jährlicher oder halbjährlicher Beitragseinzug gewünscht wird, ist der Mitgliederverwaltung bei Anmeldung im Verein mitzuteilen.  Eine Änderung des Beitragseinzuges (jährlich oder halbjährlich) ist bei rechtzeitigem Antrag bis zum 31.01. für das laufende Jahr möglich.

Für die Mitglieder der Tennisabteilung ist nur der Jahresbeitragseinzug zum 15.02. möglich. Eine halbjährliche Zahlungsweise des Mitgliedsbeitrages  ist hier ausgeschlossen.

Beitragsermäßigungen

Beitragsermäßigungen müssen bei der Mitgliederverwaltung der TuRa Elsen beantragt werden und können wie folgt gewährt werden:

Ab 19 Jahre
für Auszubildende, Teilnehmer an freiwilligen sozialen Diensten FSJ, FÖJ, BFD, Vollzeitstudenten (ohne Duales Studium, Teilzeitstudium, Seniorenstudium) Entsprechende Nachweise sind der Mitgliederverwaltung spätestens 2 Wochen vor den regulären Beitragseinzügen vorzulegen.  Rückwirkende Ermäßigungen können hierbei nicht gewährt werden.

Familienbeitragsermäßigungen

Für Familien (Eltern u. deren Kinder), von denen mindestens 4 Familienmitglieder in der TuRa Elsen angemeldet sind, kann auf Antrag der jeweilig gültige Familienbeitrag gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Familienmitglieder im gleichen Haushalt leben und die Kinder noch nicht erwachsen sind, bzw. die erwachsenen Kinder noch Auszubildende, Vollzeitstudenten oder Teilnehmer an freiwilligen sozialen Diensten sind.

Für Familien, von denen mindestens 4 Familienmitglieder in der selben Abteilung angemeldet sind, kann auf Antrag auch der jeweilig gültige Familienbeitrag der Abteilung gewährt werden.

Beitragsermäßigung für Ehepaare

Aktuell gewährt die Tennisabteilung in Bezug auf den Abteilungsbeitrag auf Antrag eine Beitragsermäßigung für Ehepaare.

Beiträge für die Mitglieder der integrativen Sportgruppen

Für die Mitglieder der integrativen Sportgruppen der TuRa Elsen gilt generell ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag, unabhängig vom Alter und sonstigen sozialen Komponenten.

Beitragsbefreiung aufgrund langjähriger Mitgliedschaft oder hohen Alters

Beitragsermäßigungen oder Beitragsbefreiung aufgrund langjähriger Mitgliedschaft im Verein wird nicht gewährt. Mitglieder, die den Geburtenjahrgängen 1940 und älter angehören, werden beitragsfrei gestellt.

Aktive oder passive Mitgliedschaft

Für Mitglieder, die im Sportverein aktiv am Sportangebot teilnehmen, ist die Beitragszahlung für die aktive Mitgliedschaft verpflichtend.

Mitglieder, die nicht mehr aktiv am Sportangebot teilnehmen, jedoch weiterhin dem Verein verbunden bleiben möchten, können jederzeit in die ermäßigte passive Mitgliedschaft wechseln. Dabei haben sie die Wahl, als passives TuRa-Mitglied ohne Abteilungszugehörigkeit geführt zu werden oder zusätzlich auch als passives TuRa-Mitglied mit Abteilungszugehörigkeit.

Bleibt man seiner Abteilung als passives Mitglied erhalten, ist man nach wie vor Bestandteil dieser Abteilung und ist zu Abteilungsversammlungen und sonstigen Events dieser Abteilung herzlich willkommen. Als passives TuRa-Mitglied ohne Abteilungszugehörigkeit gilt Gleiches auf Gesamtvereinsebene.

Beitragsrückzahlungen

Beitragsrückzahlungen werden in folgenden Fällen gewährt:

  • für Jahresbeitragszahler, die unterhalb des Jahres fristgerecht zum 1. Halbjahr kündigen
    (Ausnahme: In der Tennisabteilung ist eine Kündigung nur zum 31.12. möglich)
  • vorausgezahlte Beiträge für verstorbene Mitglieder
  • für beanstandete und von der Mitgliederverwaltung bestätigte Fehlabbuchungen

Zahlungserleichterung für Minderjährige durch die Bundesagentur für Arbeit

Minderjährigen aus sozial-schwachen Verhältnissen steht unter Umständen eine finanzielle Unterstützung durch das bundesweit geltende Förderprogramm 'Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben' zu. Dazu gehört auch die Mitgliedschaft in Sportvereinen.  Die Mitgliederverwaltung der TuRa-Elsen ist gern bereit, das entsprechende Antragsformular des Jobcenters auszufüllen.

Arbeitseinsatz Tennisabteilung

Die Pflege der Tennisanlagen der TuRa Elsen obliegt ausschließlich der TuRa Elsen und wird nicht durch die Stadt Paderborn gewährleistet. Damit ist die Tennisabteilung auf die tatkräftige Unterstützung ihrer Mitglieder angewiesen und hat 5 Arbeitsstunden jährlich pro Mitglied zwischen 16 und 65 Jahren vorgegeben. Sofern diese nicht geleistet werden können, wird für jede nicht geleistete Arbeitsstunde 15 € in Rechnung gestellt, um damit externe Arbeitskräfte für die Pflege der Anlagen finanzieren zu können. Wir danken für Ihr Verständnis.


Antrag auf Mitgliedschaft

Möchten Sie an unserem vielfältigen Vereinsleben teilnehmen, unsere Gemeinschaft kennenlernen und erleben, dann benutzen Sie für dien Antrag unser Online-Formular oder downloaden Sie das untenstehende PDF-Dokument, füllen es aus und senden es an die Geschäftsstelle der TuRa Elsen!

Aufnahmeantrag (PDF-Datei) >>


Mitgliedsdaten aktualisieren

Sie sind bereits Mitglied bei der TuRa Elsen und wollen uns eine Änderung Ihrer bestehenden Mitgliedsdaten (Name, Anschrift, Telefon-Nr., E-Mail Adresse etc.) oder der Daten Ihres Sohnes / Tochter mitteilen?

Dann benutzen Sie unser Online-Formular und teilen Sie uns in den entsprechenden Feldern die zu ändernden Daten mit. 

Veränderungsmitteilung (PDF-Datei) >>

SEPA-Lastschriftmandat neu (PDF-Datei) >>


Kündigung Mitgliedschaft

Kündigung der Mitgliedschaft bei der TuRa Elsen. 

Veränderungsmitteilung (PDF-Datei) >>