TuRa Elsen 1894/1911 e.V.

Allgemein: Haftung der Vereine für Wertsachen

Wie gewonnen, so zerronnen

Diebe stahlen auf Sportplatz IPhone/Eigentümer ist selbst für sichere Verwahrung verantwortlich

Paderborn. Wie viel Aufwand muss ein Sportverein treiben, damit während des Trainings die Wertsachen seiner Mitglieder vor Dieben sicher sind? Oder sind die Sportler letztlich selbst für Mobiltelefon, Geldbörse und Co. verantwortlich?

Spannende Fragen, die sich nach einem Vorfall in den Reihen des SC Paderborn stellten und nun vor dem Amtsgericht bedacht und beantwortet wurden – allerdings zu Ungunsten des jungen Mannes, dem während des Trainings sein teures Mobiltelefon gestohlen worden war.

Im Sommer 2011 war die Begeisterung bei einem Fußballer der U-17-Mannschaft des SC Paderborn groß. Schließlich hatte der Vater des 14-Jährigen diesem ein IPhone nebst Vertrag spendiert. Aber nur kurze Zeit war dem Schüler die Freude vergönnt, kam doch das teure Stück ausgerechnet beim Training der hoffnungsvollen Paderborner Nachwuchskicker abhanden.

Als die Teenager erstmals auf dem Sportplatz am Merschweg in Schloß Neuhaus trainierten, wusste eines der Fußballtalente zu berichten, dass es dort schon öfter zu Diebstählen gekommen sei. Daraufhin ließen die Jungen einen Beutel herumgehen, in den unter anderem auch der 14-Jährige sein IPhone legte. Ein Vorgehen, das laut Zeugen zwar das Wohlwollen des Trainers fand, aber ohne Engagement und Anleitung seinerseits stattfand – und ein unglückliches Ergebnis zeitigte. Denn der Beutel mit etlichen Mobiletelefonen und Portmonees blieb in der Umkleidekabine liegen und wurde dort gestohlen.

Der SC Paderborn sei seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen, befand der Vater des glücklosen IPhone-Besitzers und klagte vor Gericht auf Schadenersatz. Schließlich trage schon seit den Zeiten des Reichsgerichts ein Sportverein die Verantwortung für die Wertgegenstände seiner Mitglieder.

Richter Thorsten Freitag aber wies die Klage ab. Es sei nicht nachgewiesen worden, dass der Trainer die Aufbewahrungspflicht übernommen habe. Denn dieser habe nicht ausdrücklich betont „Ich passe auf eure Wertsachen auf“ und auch keine entsprechenden und verbindlichen Anweisungen erteilt. Vielmehr seien die Gegenstände auf Initiative der Fußballer eingesammelt worden. Der junge IPhone-Besitzer hätte mehr Eigenverantwortlichkeit zeigen müssen und sich selbst um die sichere Verwahrung seines Telefons kümmern müssen, befand Freitag. Letztlich habe er ja durchaus gewusst, dass er da „etwas Besonders“ besitzt.

Ein automatische Haftung der Vereine für die Wertsachen, die ihre Mitglieder bei sich haben, wenn sie zum Training erscheinen, gebe es nämlich nicht, erklärte Richter Freitag. Es müsse schon ein sehr deutlicher Hinweis erfolgen, wenn jemand etwas außergewöhnlich Wertvolles im Sportbeutel oder den Jackentaschen habe. Schließlich müssten die Vereine auch die Chance haben zu entscheiden, ob sie für eventuell mitgeführte Kostbarkeiten überhaupt die Verantwortung übernehmen wollten. Allerdings sei immer auch ein starkes Engagement des Eigentümers selbst zum Schutz seines Wertgegenstands notwendig.

Der Verweis des Klägers auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts greife heutzutage nicht mehr, sagte Freitag. Damals hätte Justitia gewährleisten wollen, dass auf den deutschen Sportplätzen vor allem die während des Trainings abgelegte Kleidung sicher und trocken aufbewahrt würde. „Das kann man so auf heutige Verhältnisse nicht mehr übertragen.“ Az.: C101/12

© 2012 Neue Westfälische, 15 - Paderborn (Kreis), Dienstag 11. Dezember 2012